Behandlungsverträge

Ein Behandlungsvertrag wird vom Gesetzgeber durch das Patientenrechtegesetz vorgeschrieben.
Er regelt das Rechtsverhältnis zwischen Hebamme und Schwangeren/Wöchnerin und wird jeweils vor einer Betreuung abgeschlossen.
Seit dem 1.11.2025 gilt der neue Hebammenhilfevertrag . Darauf basierend wurde der überarbeitete Behandlungsvertrag aufgebaut.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sind dem Behandlungsvertrag zugrunde gelegt.
Bitte drucken Sie den Behandlungsvertrag und die Allgemeinen Vertragsbedingungen aus, lesen diese sorgfältig durch und halten beide Formulare zum Erstgespräch bereit.
